Ob bei der Dusche, der Duschtasse oder der Badewanne: Oft sind die Fugenunansehnlich, verschimmelt oder löchrig.
Wer muss also defekte Fugen erneuern?
Wenn sie löchrig sind, ganz eindeutig:
DER VERMIETER!
Warum?
Ein Verpflichtung zum Austausch von Silikonfugen durch den Mieter stellt eine unzulässige Überwälzung der Erhaltungspflicht auf den MIETER dar.
Dazu kommt, dass durch den Mietzins eine übliche Benutzung bzw durch die übliche Benutzung entstehende Abnutzung des Bestandgegenstandes abgegolten ist.
Zu einer laufenden Verschönerung oder zu Fugenrestaurierung sind Mieter nicht verpflichtet.
Das Erneuern von Dichtfugen ist keine Bagatellreparatur da mit der Dichtfuge, speziell im Trockenbau, auch dahinterliegende Wandabdichtungen verbunden sind bzw sein könnten.
Mieter sind Laien und können daher auch nicht erkennen, um welches Material es sich bei der Fuge handelt.
Ist es Silikon oder ein anderes Material? Mieter wissen das nicht!
Daher muss solche Fugen ein Fachmann oder eine Fachfrau reparieren.
Eine mietvertragliche Regelung zur Überwälzung der Pflicht zur Erneuerung von Fugen auf Mieter ist nach geltender Rechtssprechung unmöglich bzw ungültig.
Mieter haben aber die Verpflichtung, undichte Fugen an den Vermieter zu melden. Diese Verpflichtung darf aber nicht zu streng ausgelegt werden, da Mieter eben keine Fachleute für undichte Fugen sind.
All das wurde in einem Urteil aus dem Jahr 2009 festgestellt. Hier hat der OGH, also der oberste Gerichtshof, unmissverständlich festgestellt, dass Vermieter die Reparatur zu bezahlen haben:
Die Entscheidung 6Ob81/09v vom 18.12.2009 war damals also ein freudiges Weihnachtsgeschenk für Mieter um die Rechtslage klarzustellen.
Ein privater saniert sein eigenes Mehrparteienhaus.
Er vermietet einige der Wohneinheiten darin an fremde Dritte und die Dachgeschoßwohnung an „seine eigene“ GmbH. Also an eine GmbH, in der er Geschäftsführer ist. Angestellter Geschäftsführer.
Die GmbH gibt diese Wohnung eben diesem Geschäftsführer als Dienstwohnung weiter..
Der ursprüngliche Eigentümer wohnt jetzt in einer gemieteten Wohnung, die als Dienstwohnung firmiert und von seiner GmbH gemietet wurde.
Was sagt das Finanzamt (und das BFG) dazu??
Das Finanzamt sagt: Schatzl, du wohnst da in deiner eigenen Wohnung und willst die Vorsteuer für die Sanierung geltend machen?
No no no no. Nicht mit uns! Dast sind Kosten der privaten Lebensführung.
Und die sind von den Ausgaben deines Unternehmens zu trennen.
Stimmts? Nope:
Vermietung erfolgt an Kapitalgesellschaft (GmbH) – die führt dort nicht ihr privates Leben!
Die Sachlage ist für den VwGH klar:
Der Mieter der Wohnung ist die Kapitalgesellschaft (die GmbH)
Diese GmbH ist nicht gleich der Geschäftsführer, der der Eigentümer der Wohnung ist.
Vermietung erfolgt also nicht an jene Person, die in der Wohnung seinen Haushalt führt.
Ja doch, könnte man meinen.
Nein, Mieter ist die GmbH. Unmittelbarer Mieter!
Der Geschäftsführer aka Eigentümer bekommt die Wohnung nur als Dienstwohnung.
Fazit:
Super Ringelspiel um an die Vorsteuer zu kommen und Betriebsausgaben geltend zu machen.
Man müsste sich ausrechnen, ob sich das für jeden Privaten auszahlt.
So eine GmbH ist ab € 300,– als Einzelperson und ab ca € 600,– als Personengemeinschaft gegründet. 🙂
Normale Webseiten, wie zb ein Handwerkerblog, Reiseblog, die eigene Firmenhomepage eines Mechanikers, der Webshop eines Zuckerlgeschäftes oder der Blog einer Bäckerei, brauchen kein Impressum!
Keine vollständige Anschrift! Es reicht die Postleitzahl
Keine E-Mail-Adresse, die angeklickt oder kopiert werden kann! Man kann also davon ausgehen, dass verschleierte E-Mail-Adressen als einzige Kontaktmöglichkeit zulässig sind!
Helge Fahrnberger, ein Uni-Prof der Uni Wien, macht das noch viel verschleierter. Die E-Mail-Adresse steht nirgendwo als Text sondern wird nur angedeutet. Beim Klick darauf erscheint ein Bild mit der Mailadresse:
Helge Fahrnberger betreibt auch den Medienwatchblog kobuk.at, und dort ist es genauso gelöst:
Große Homepages
Webseiten, die die öffentliche Meinung beeinflussen können, brauchen ein Impressum. Das sind also große Homepages. Zb. wenn ich also eine politische Agenda verfolge, dann brauche ich ein Impressum.
Offenlegung muss bei großer Website, die von natürlicher Person als Medieninhaber betrieben werden folgendes enthalten (wie oben): Name, (nur!) Wohnort, grundlegende Richtung und Zweck der Webseite und Inhaberschaft über Mediendienste
Zusätzlich:
Blattlinie
Vertretungsbefugte Organe, wenn juristische Person
Spusu aka Mass Response hat kein eigeness Mobilfunknetz, sondern mietet sich nur in ein anderes ein. Daher bekommen die auch kein Entgelt für Roaming von anderen Kunden und können so nix gegenrechnen oder verdienen.
Im Originalwortlaut heißt das:
Wenn ein Roaminganbieter bei Vorliegen […] außergewöhnlicher Umstände seine […] Kosten der Bereitstellung regulierter Roamingdienste […] nicht aus seinen gesamten […] Einnahmen aus der Bereitstellung dieser Dienste decken kann, so darf er eine Genehmigung zur Erhebung eines Aufschlags beantragen.
Da Mass Response über kein eigenes Mobilfunknetz verfügt und damit auch keine Roamingvorleistungsdienste (Inbound-Roaming) anbieten kann, können Kostentransfers für Roamingvorleistungsdienste ausgeschlossen werden.
In den einschlägigen Foren wird darüber schon hitzig diskuktiert:
Der Geschädigte soll nur so viel Schadenersatz kommen, wie es ihm zusteht.
Der Geschädigte soll also wirtschaftlich nicht besser gestellt werden. Durch den Schadenersatz.
Das ist oft bei alten Autos für den Geschädigten problematisch. Gibt es ein sehr gut erhaltenes Auto ohne Macken und Mängel mit einem sehr geringen Zeitwert, so steigt der Geschädigte schlecht aus. Denn der Zeitwert ist sehr gering. Der Geschädigte wird also nie wieder ein so gutes, gebrauchtes KFZ bekommen, wie er vorher hatte. Das ist Pech -.-
Die Regel sagt:
8 Ob 228/72Entscheidungstext OGH 28.11.1972 8 Ob 228/72
Von Untunlichkeit der Reparatur kann nur die Rede sein, wenn die Reparatur erheblich höhere Kosten verursachte, als der Zeitwert des Fahrzeuges vor der Beschädigung ausmachte.
Eine Reparatur findet also im Zeitwert seine Grenze.
Es gibt aber unter Umständen die Möglichkeit, diese Grenze zu überschreiten. Das ist Einzelfallabhängig, zb bei Liebhaberfahrzeugen: