Wirtschaftlicher Totalschaden beim Schadenersatz, Zeitwert und Grenzen der Reparaturwürdigkeit

Der Geschädigte soll nur so viel Schadenersatz kommen, wie es ihm zusteht.

Der Geschädigte soll also wirtschaftlich nicht besser gestellt werden. Durch den Schadenersatz.

Das ist oft bei alten Autos für den Geschädigten problematisch. Gibt es ein sehr gut erhaltenes Auto ohne Macken und Mängel mit einem sehr geringen Zeitwert, so steigt der Geschädigte schlecht aus. Denn der Zeitwert ist sehr gering. Der Geschädigte wird also nie wieder ein so gutes, gebrauchtes KFZ bekommen, wie er vorher hatte. Das ist Pech -.-

Die Regel sagt:

8 Ob 228/72Entscheidungstext OGH 28.11.1972 8 Ob 228/72

Von Untunlichkeit der Reparatur kann nur die Rede sein, wenn die Reparatur erheblich höhere Kosten verursachte, als der Zeitwert des Fahrzeuges vor der Beschädigung ausmachte.

Eine Reparatur findet also im Zeitwert seine Grenze.

Es gibt aber unter Umständen die Möglichkeit, diese Grenze zu überschreiten. Das ist Einzelfallabhängig, zb bei Liebhaberfahrzeugen:

4% Überschreitung sind kein Problem, 20% schon:

Entscheidungstext OGH 29.05.1995 1 Ob 620/94

Auch; nur T1; Beisatz: Die Kosten tatsächlich durchgeführter Schadensbehebungen dürfen den Wert der Sache nicht erheblich übersteigen. (T12)

 

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