Fugen im Bad muss der Vermieter erneuern

Ein altes leidiges Thema: Fugen im Bad.

Ob bei der Dusche, der Duschtasse oder der Badewanne: Oft sind die Fugen unansehnlich, verschimmelt oder löchrig.

Wer muss also defekte Fugen erneuern?

Wenn sie löchrig sind, ganz eindeutig:

DER VERMIETER!

Warum?

Ein Verpflichtung zum Austausch von Silikonfugen durch den Mieter stellt eine unzulässige Überwälzung der Erhaltungspflicht auf den MIETER dar.

Dazu kommt, dass durch den Mietzins eine übliche Benutzung bzw durch die übliche Benutzung entstehende Abnutzung des Bestandgegenstandes abgegolten ist.

Zu einer laufenden Verschönerung oder zu Fugenrestaurierung sind Mieter nicht verpflichtet.

Das Erneuern von Dichtfugen ist keine Bagatellreparatur da mit der Dichtfuge, speziell im Trockenbau, auch dahinterliegende Wandabdichtungen verbunden sind bzw sein könnten.

Mieter sind Laien und können daher auch nicht erkennen, um welches Material es sich bei der Fuge handelt.

Ist es Silikon oder ein anderes Material? Mieter wissen das nicht!

Daher muss solche Fugen ein Fachmann oder eine Fachfrau reparieren.

Eine mietvertragliche Regelung zur Überwälzung der Pflicht zur Erneuerung von Fugen auf Mieter ist nach geltender Rechtssprechung unmöglich bzw ungültig.

 

Mieter haben aber die Verpflichtung, undichte Fugen an den Vermieter zu melden.
Diese Verpflichtung darf aber nicht zu streng ausgelegt werden, da Mieter eben keine Fachleute für undichte Fugen sind.

 

All das wurde in einem Urteil aus dem Jahr 2009 festgestellt. Hier hat der OGH, also der oberste Gerichtshof, unmissverständlich festgestellt, dass Vermieter die Reparatur zu bezahlen haben:

Die Entscheidung 6Ob81/09v vom 18.12.2009 war damals also ein freudiges Weihnachtsgeschenk für Mieter um die Rechtslage klarzustellen.

https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20091218_OGH0002_0060OB00081_09V0000_000

 

Diese Entscheidung gefällt einigen nicht!

Dieses Urteil des OGH gefällt einigen Interessensvertretern bzw Vermietern nicht.

In diesem Artikel, der eher der Vermieter-Seite zugeordnet werden könnte, kann man sehr gut den Unmut über das OGH-Urteil nachvollziehen:

Ein Traum.

Im Endeffekt leben wir alle gerne in schönen Wohnungen und hätten gern ein sauberes und schimmelfreies Bad mit intakten Fugen.

Daher möchte ich mit diesem Bild zum Träumen anregen:

Ein Traumbad

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