Ob bei der Dusche, der Duschtasse oder der Badewanne: Oft sind die Fugenunansehnlich, verschimmelt oder löchrig.
Wer muss also defekte Fugen erneuern?
Wenn sie löchrig sind, ganz eindeutig:
DER VERMIETER!
Warum?
Ein Verpflichtung zum Austausch von Silikonfugen durch den Mieter stellt eine unzulässige Überwälzung der Erhaltungspflicht auf den MIETER dar.
Dazu kommt, dass durch den Mietzins eine übliche Benutzung bzw durch die übliche Benutzung entstehende Abnutzung des Bestandgegenstandes abgegolten ist.
Zu einer laufenden Verschönerung oder zu Fugenrestaurierung sind Mieter nicht verpflichtet.
Das Erneuern von Dichtfugen ist keine Bagatellreparatur da mit der Dichtfuge, speziell im Trockenbau, auch dahinterliegende Wandabdichtungen verbunden sind bzw sein könnten.
Mieter sind Laien und können daher auch nicht erkennen, um welches Material es sich bei der Fuge handelt.
Ist es Silikon oder ein anderes Material? Mieter wissen das nicht!
Daher muss solche Fugen ein Fachmann oder eine Fachfrau reparieren.
Eine mietvertragliche Regelung zur Überwälzung der Pflicht zur Erneuerung von Fugen auf Mieter ist nach geltender Rechtssprechung unmöglich bzw ungültig.
Mieter haben aber die Verpflichtung, undichte Fugen an den Vermieter zu melden. Diese Verpflichtung darf aber nicht zu streng ausgelegt werden, da Mieter eben keine Fachleute für undichte Fugen sind.
All das wurde in einem Urteil aus dem Jahr 2009 festgestellt. Hier hat der OGH, also der oberste Gerichtshof, unmissverständlich festgestellt, dass Vermieter die Reparatur zu bezahlen haben:
Die Entscheidung 6Ob81/09v vom 18.12.2009 war damals also ein freudiges Weihnachtsgeschenk für Mieter um die Rechtslage klarzustellen.
Ein privater saniert sein eigenes Mehrparteienhaus.
Er vermietet einige der Wohneinheiten darin an fremde Dritte und die Dachgeschoßwohnung an „seine eigene“ GmbH. Also an eine GmbH, in der er Geschäftsführer ist. Angestellter Geschäftsführer.
Die GmbH gibt diese Wohnung eben diesem Geschäftsführer als Dienstwohnung weiter..
Der ursprüngliche Eigentümer wohnt jetzt in einer gemieteten Wohnung, die als Dienstwohnung firmiert und von seiner GmbH gemietet wurde.
Was sagt das Finanzamt (und das BFG) dazu??
Das Finanzamt sagt: Schatzl, du wohnst da in deiner eigenen Wohnung und willst die Vorsteuer für die Sanierung geltend machen?
No no no no. Nicht mit uns! Dast sind Kosten der privaten Lebensführung.
Und die sind von den Ausgaben deines Unternehmens zu trennen.
Stimmts? Nope:
Vermietung erfolgt an Kapitalgesellschaft (GmbH) – die führt dort nicht ihr privates Leben!
Die Sachlage ist für den VwGH klar:
Der Mieter der Wohnung ist die Kapitalgesellschaft (die GmbH)
Diese GmbH ist nicht gleich der Geschäftsführer, der der Eigentümer der Wohnung ist.
Vermietung erfolgt also nicht an jene Person, die in der Wohnung seinen Haushalt führt.
Ja doch, könnte man meinen.
Nein, Mieter ist die GmbH. Unmittelbarer Mieter!
Der Geschäftsführer aka Eigentümer bekommt die Wohnung nur als Dienstwohnung.
Fazit:
Super Ringelspiel um an die Vorsteuer zu kommen und Betriebsausgaben geltend zu machen.
Man müsste sich ausrechnen, ob sich das für jeden Privaten auszahlt.
So eine GmbH ist ab € 300,– als Einzelperson und ab ca € 600,– als Personengemeinschaft gegründet. 🙂
Fiskal-LKW sind eine steuerschonende Möglichkeit für Unternehmer, mobil zu bleiben ;-).
Fiskal-LKW sind Kleinbusse, Pritschen, Pickups und Kastenwägen.
Jedes normale Auto kann ein Fiskal-LKW sein, wenn zb die hinteren Fenster verblecht sind und es nur eine Sitzreihe gibt. Das Beitragsbild, ein Schkodaaa zeigt das eh schön.
Welche Autos sind Fiskal-LKW?
Das Finanzministerium (jaja..heißt offiziell anders) hat dazu eine Liste:
Nach einer kreativen Schaffens- und Nachdenkpause sind wir wieder mit vollem Elan dabei!
Wir bringen interessante Entscheidungen des OGH, VfGh, VwGh und anderen Höchstgerichten (wie zb dem ehemaligen UVS).
Behandelt werden auch brennende Fragen des täglichen Rechtslebens.
Dabei stellen wir natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit – das ist aus rechtlicher Sicht hier auf dem Blog nicht möglich!
Dir, lieber Leser, wünschen wir einen informativen Aufenthalt hier auf jusinfo.at und hoffen, die eine oder andere brauchbare Rechtsinfo geben zu können!