Wenn Google Vorschaubilder einblendet, dann ist das keine Urheberrechtsverletzung.
Auch wenn die Bilder aus einer illegalen Quelle kommen:
Laut Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: I ZR 11/16) sei das Anzeigen der als Vorschaubilder gespeicherten Fotografien keine Urheberrechtsverletzung
Google profitiert vom Privileg, ein Suchmaschinenbetreiber zu sein. Von dem kann man nicht erwarten, dass alle Suchergebnisse überprüft werden.
Das ist eine interessante Sicht der deutschen Richter. Der EuGH sieht das anders, siehe verlinkter Artikel.
Verwendung fremder Bilder als Zitat
In Österreich dürfen fremde Bilder uA nur als Zitat verwendet werden.
Die Verwendung der Bilder in der Google-Bildersuche fühlt sich aber nicht nach Zitat an, da das komplette Bild ja auf der Google-Seite angezeigt wird.