Ja, der Titel ist lang.
Aber er sagt auch schon alles aus!
Quellen
- https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/aktuelle_entscheidungen/2017/ra_2016130025.pdf?67vgz5
- https://www.vwgh.gv.at/rechtsprechung/aktuelle_entscheidungen/2017/ra_2016130025.html?0
Die Ausgangslage:
- Ein privater saniert sein eigenes Mehrparteienhaus.
- Er vermietet einige der Wohneinheiten darin an fremde Dritte und die Dachgeschoßwohnung an „seine eigene“ GmbH. Also an eine GmbH, in der er Geschäftsführer ist. Angestellter Geschäftsführer.
- Die GmbH gibt diese Wohnung eben diesem Geschäftsführer als Dienstwohnung weiter..
- Der ursprüngliche Eigentümer wohnt jetzt in einer gemieteten Wohnung, die als Dienstwohnung firmiert und von seiner GmbH gemietet wurde.
Was sagt das Finanzamt (und das BFG) dazu??
Das Finanzamt sagt: Schatzl, du wohnst da in deiner eigenen Wohnung und willst die Vorsteuer für die Sanierung geltend machen?
No no no no. Nicht mit uns! Dast sind Kosten der privaten Lebensführung.
Und die sind von den Ausgaben deines Unternehmens zu trennen.
Stimmts? Nope:
Vermietung erfolgt an Kapitalgesellschaft (GmbH) – die führt dort nicht ihr privates Leben!
Die Sachlage ist für den VwGH klar:
- Der Mieter der Wohnung ist die Kapitalgesellschaft (die GmbH)
- Diese GmbH ist nicht gleich der Geschäftsführer, der der Eigentümer der Wohnung ist.
- Vermietung erfolgt also nicht an jene Person, die in der Wohnung seinen Haushalt führt.
Ja doch, könnte man meinen.
Nein, Mieter ist die GmbH. Unmittelbarer Mieter!
Der Geschäftsführer aka Eigentümer bekommt die Wohnung nur als Dienstwohnung.
Fazit:
Super Ringelspiel um an die Vorsteuer zu kommen und Betriebsausgaben geltend zu machen.
Man müsste sich ausrechnen, ob sich das für jeden Privaten auszahlt.
So eine GmbH ist ab € 300,– als Einzelperson und ab ca € 600,– als Personengemeinschaft gegründet. 🙂