Roaminggebühren sind nicht weg! Manche Anbieter dürfen als Ausnahmeregelung Roaminggebühren verlangen!

Roaminggebühren sind abgeschafft!

Ging es durch die Medien. Ja, bis zu einer gewissen Grenze kann man seinen Handytarif in der ganzen EU ohne Mehrkosten verwenden.

Und je mehr Jahre in’s Land ziehen, um so weiter werden die Grenzen der Nutzung.

Gilt das für alle?

Nein, ein gallisches Dorf..ähem…einige kleine, virtuelle Anbieter können von dieser Regelung ausgenommen werden.

Aber nicht dauerhaft, sondern nur für einen bestimmten Zeitraum. Es wird dann in regelmäßigen Abständen erneut entschieden.

In dem Fall geht es um Spusu:

 

Spusu darf in gewissen Szenarien wieder Roaminggebühren verrechnen!

Das hat die zusäntdige Stelle, die Rundfunk und Telekom Regulierung, entschieden:

Gründe?

Spusu aka Mass Response hat kein eigeness Mobilfunknetz, sondern mietet sich nur in ein anderes ein. Daher bekommen die auch kein Entgelt für Roaming von anderen Kunden und können so nix gegenrechnen oder verdienen.

Im Originalwortlaut heißt das:

Wenn ein Roaminganbieter bei Vorliegen […] außergewöhnlicher  Umstände seine […] Kosten der Bereitstellung regulierter Roamingdienste […] nicht  aus seinen gesamten […] Einnahmen aus der  Bereitstellung dieser Dienste decken kann, so darf er eine Genehmigung zur Erhebung eines Aufschlags beantragen.

 

Da Mass Response über kein eigenes Mobilfunknetz verfügt und damit auch keine Roamingvorleistungsdienste (Inbound-Roaming) anbieten kann, können  Kostentransfers für Roamingvorleistungsdienste ausgeschlossen werden.

 

In den einschlägigen Foren wird darüber schon hitzig diskuktiert:

Die Pressemeldung von Spusu:

Vorschaubilder bei Google und Urheberrecht – Ja dürfen’s das? Ist das ein Bildzitat?

Wenn Google Vorschaubilder einblendet, dann ist das keine Urheberrechtsverletzung.

Auch wenn die Bilder aus einer illegalen Quelle kommen:

https://www.golem.de/news/bundesgerichtshof-keine-urheberrechtsverletzung-bei-bildersuche-1709-130195.html

Laut Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: I ZR 11/16) sei das Anzeigen der als Vorschaubilder gespeicherten Fotografien keine Urheberrechtsverletzung

Google profitiert vom Privileg, ein Suchmaschinenbetreiber zu sein. Von dem kann man nicht erwarten, dass alle Suchergebnisse überprüft werden.

Das ist eine interessante Sicht der deutschen Richter. Der EuGH sieht das anders, siehe verlinkter Artikel.

Verwendung fremder Bilder als Zitat

In Österreich dürfen fremde Bilder uA nur als Zitat verwendet werden.

Die Verwendung der Bilder in der Google-Bildersuche fühlt sich aber nicht nach Zitat an, da das komplette Bild ja auf der Google-Seite angezeigt wird.