Wast ist die Beweislastumkehr?
In Österreich muss der Geschädigte dem Schädiger nachweisen, dass der Schädiger den Schaden verursacht hat.
Also: Wenn zb ein Autounfall passiert muss ich, rein rechtlich, nachweisen, dass mir der andere Autofahrer in das Auto gefahren ist.
Die Beweislastumkehr vereinfacht es, Gewährleistung erfolgreich geltend zu machen.
Denn:
Innerhalb der ersten 6 Monate ab Übergabe des Gegenstands (Sache) muss der Verkäufer beweisen, dass ein Mangel bereits bei Übergabe bestand.
Beweislastumkehr Beispiel von Gebrauchtwägen
tl;dr Vor Gericht wird ein Sachverständiger entscheiden, ob der Mangel schon bei Übergabe bestand. Nur wenn der Sachverständige zu keinem eindeutigen Ergebnis kommt, „greift“ die Beweislastumkehr und der Verkäufer ist dran.
Nicht alles was bei einem gebrauchten Auto kaputt wird, ist ein Mangel.
Verschleißteile
Es kommt immer drauf an. Verschleißteile verschleißen – und sind daher eher Keine Mängel.
Bremsbeläge
Wenn man die Bremsbeläge abfährt, ist das kein Mangel.
Wenn die Bremsbeläge bei einem 12 Jahre alten Auto mit 2.000 km nach einer Woche abgefahren sind, ist das ein Mangel.
Man sieht also, es kommt drauf an.
Das Alter eines KFZ spielt nicht unbedingt eine Rolle
Zahnriemen?
Ein Zahnriemen ist ein Verschleißteil. Geht der ein, ist das kein Mangel.
Aber:
Wenn der Hersteller ein Wartungsintervall von 180.000 km oder 10 Jahren angibt und der Zahnriemen geht weit davor ein, so stellt das einen Mangel dar.
Es geht immer um die zugesicherte Eigenschaft einer Sache. Der Hersteller eines KFZ sichert zu, dass der Zahnriemen 180.000km oder 10 Jahr hält. Diese Zusage kaufe ich mit dem Auto mit.
Also zb:
Auto mit 7 Jahren und 120.000 Kilometer auf dem Tacho. Zahnriemen geht nach 2 Monaten nach Kauf kaputt.
Der Verkäufer wird sich auf das Verschleißteil berufen. Sein Pech: Der Zahnriemen hat ein Wartungsintervall + der Zahnriemen wird weit davor kaputt. Damit wird der Zahnriemen zum Gewährleistungsfall.
Beschreibung des Autos in Inseraten und am Kaufvertrag – wichtig für das Gericht!
Der Käufer muss für Aussagen in Inseraten geradestehen. Das, was auf mobile.de, willhaben, gebrauchtwagen.de o.ä. steht, gilt.
Solche Beschreibungen sollten sich auch im Kaufvertrag wieder finden. Dort muss das also drinstehen.
Das ist wichtig, wenn ich zu meinem Recht kommen will.
Wenn ein Auto als technisch einwandfrei verkauft wird, darf das Auto nicht nach 2 Monaten kaputt werden. Da kann das Auto auch 15 Jahre alt sein. Das ist egal!
Kaufpreis – Eurotax
Der Kaufpreis wird vor Gericht einen Rolle bei der Beurteilung spielen.
Wird ein Auto weit über dem Eurotax-Richtpreis verkauft, so wird das Auto in einem sehr guten Zustand sein. Dann werden auch kleinere Mängel (eventuell Verschleißteile) unter die Gewährleistung fallen.
Wenn das Auto natürlich weit unter dem Eurotax-Richtpreis verkauft wird, dann schaut es für den Käufer schlechter aus. Ein Gericht geht dann davon aus, dass bei dem Auto mehr kaputt sein darf!
Durchsetzung der Gewährleistung und das Problem mit Sachverständigen
Ein Richter wird bei schwierigen Fällen immer einen Sachverständigen brauchen.
Bei einer Kupplung zb muss ein Sachverständiger entscheiden, ob die Kupplung bereits beim Kauf (Übergabe) des Autos kaputt war.
Nur wenn der Sachverständige zu keinem eindeutigen Urteil kommt, bringt dem Käufer die Beweislastumkehr etwas. Denn dann schaut es für den Verkäufer schlecht aus.
Beweissicherung
Ein Gebrauchtwagenverkäufer muss einhalten, was er verspricht!
Wenn also im Internet ein Auto als „in sehr gutem technischen Zustand“ beworben wird, so muss er dafür gerade stehen.
Anzeigen im Internet also immer screenshotten! Und am besten gleich von den Freunden screenshotten lassen, damit man vor Gericht glaubwürdiger ist!
Links
- http://www.raoe.at/news/single/archive/beweislast-bei-gewaehrleistung/
- http://www.anwalt-guntramsdorf.at/recht-praktisch/wie-besichtigt-und-probe-gefahren-tipps-zum-gebrauchtwagen/
- http://www.arboe.at/auto-motor-rad/rund-ums-auto/kaufen-importieren-leasen-erben/garantiegewaehrleistung/
- https://www.oeamtc.at/thema/autokauf/garantie-und-gewaehrleistung-tipps-fuer-den-autokauf-16181720
Titelbild: Photo by rabanito